Die Charta der Vielfalt ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in Deutschland, die sich dazu bekennen, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern. Sie wurde im Jahr 2006 von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Ursula von der Leyen, ins Leben gerufen und hat seitdem viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.
Die Charta der Vielfalt basiert auf dem Gedanken, dass die Vielfalt in der Gesellschaft eine Stärke darstellt und dass diese Vielfalt auch in der Arbeitswelt positiv genutzt werden kann. Konkret geht es darum, Diskriminierung zu vermeiden, Chancengleichheit zu fördern und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Unternehmen und Organisationen, die die Charta der Vielfalt unterzeichnen, verpflichten sich dazu, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die geprägt ist von Offenheit, Toleranz und Wertschätzung gegenüber allen Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Charta der Vielfalt verpflichten sich auch dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Vielfalt und Chancengleichheit in der Arbeitswelt zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende, die Sensibilisierung für das Thema Diversity und die Entwicklung von Diversity-Strategien.
Die Charta der Vielfalt ist mittlerweile zu einem wichtigen Instrument für Unternehmen und Organisationen geworden, um sich für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt einzusetzen und Diskriminierung zu vermeiden.
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