Security e.K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Dienstausführung
(1) Die UNITED Security e.K. führt gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aus und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Objektschutz-, Veranstaltungsschutz oder Sonderdienst aus.
a) Die Sicherheitsdienstleistung erfolgt in Dienstkleidung (schwarze Hose, blaue Oberbekleidung mit Firmenlogo), anders lautende Kleiderordnung muss vor Auftragsantritt besprochen werden. Die Sicherheitsdienstleistung erfolgt durch die vom Auftraggeber bestellte Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Es werden dabei – soweit nicht anders vereinbart – Streifen- und Kontrollgänge in den einzelnen Bereichen des Wachobjektes zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
b) Der Objektschutzdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter/Innen, die eigens für das entsprechende Wachobjekt eingesetzt ist / sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in gesonderten Dienstanweisungen festgelegt.
c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und -Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdienste, Auf- und Abbau und Hostessenservice für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und weitere Dienstleistungen.
(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und beauftragtem Sicherheitsunternehmen werden in gesonderten Verträgen vereinbart.
(3) Die UNITED Security e.K. erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils gültigen Fassung), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – bei dem beauftragten Sicherheitsunternehmen.
(4) Das Unternehmen ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.
2. Begehungsvorschrift / Dienstanweisung
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend näher definierte Bestimmungen über Rundgänge, Kontrollen und sonstige Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift / Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Form bzw. der Zustimmung des Auftraggebers. Soweit unvorhersehbare Notsituationen es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
3. Schlüssel und Notfallanschriften
(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig, in ausreichender Anzahl und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die UNITED Security e.K. im Rahmen der UNITED Security e.K. Derchinger Str.153 · 86165 Augsburg
Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Kontaktdaten erforderlicher Personen und Funktionen bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts (24/7) telefonisch benachrichtigt werden können. Änderungen der Anschrift müssen der UNITED Security e.K. umgehend mitgeteilt werden.
4. Beanstandungen
(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung fernmündlich und anschließend schriftlich der Geschäftsleitung der UNITED Security e.K. mitzuteilen.
(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach schriftlicher Form nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
5. Auftragsdauer
Ein Vertrag (Angebot mit Auftragsbestätigung) ist generell unbefristet, es sei denn, seine inhaltliche Aussage bestimmt etwas anderes. Wird ein geschlossener Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr und im Anschluss wiederholt um ein Jahr ff. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung, seine Leistung ohne Ablehnungsdrohung einzustellen. Weiterhin kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn ihm die auszuführende Leistung durch bauliche, persönliche oder gesellschaftliche Gründe nicht mehr zumutbar erscheint.
6. Ausführung durch andere Unternehmen
Das Unternehmen ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
7. Unterbrechung der Bewachung
(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann das Unternehmen den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
(2) Im Falle der Unterbrechung ist das Unternehmen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei Umzug des Auftraggebers, sowie Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
9. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt. UNITED Security e.K. Derchinger Str.153 · 86165 Augsburg
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den durch Haftpflichtversicherungsschutz des Unternehmens gedeckten Schaden in Höhe von
- 5.000.000,00€ pauschal für Personenschäden
- 5.000.000,00€ Pauschal für Sachschäden
- 300.000,00€ Pauschal für Vermögensschäden / max. 600.000,00 € jährlich
- 250.000,00€ Pauschal für Abhandenkommen bewachter Sachen / max. 500.000,00 € jährlich
- 250.000,00€ Pauschal für Beschädigung & Vernichtung bewachter Sachen / max. 500.000,00 € jährlich
- 300.000,00 Pauschal für Abhandenkommen von Schlüsseln & Codekarten / max. 600.000,00€ jährlich
beschränkt.
Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
(2) Gemäß §6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung der UNITED Security e.K.. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht im Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.
(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten nur für Sach- und Vermögensschäden.
11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der UNITED Security e.K. geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. UNITED Security e.K. Derchinger Str.153 · 86165 Augsburg
(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
12. Haftpflichtversicherung und Nachweis
Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die Höhen der Versicherungssummen sind in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) festgelegt.
13. Zahlung des Entgelts
(1) Das Entgelt für den Vertrag ist nach Leistungserbringung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.
(2) Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.
(3) Sollte das Entgelt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung auf dem Konto der UNITED Security e.K. eingegangen sein, so behält sich diese vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% auf den Gesamtrechnungsbetrag zu erheben.
14. Preisänderung/Lohngleitklausel
(1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten, der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben anzupassen. Bei der Preisanpassung ist dem Auftraggeber anzugeben, welche Positionen in welchem Umfang welche Änderung aufweisen und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen können nur soweit an den Auftraggeber weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden können. Die Preisanpassung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, sobald sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde und der Auftraggeber einer entsprechenden Anpassung schriftlich zugestimmt hat.
(2) Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu.
(3) Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.
15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen, Stornofristen
(1) Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftragnehmer die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zugeht. UNITED Security e.K. Derchinger Str.153 · 86165 Augsburg
(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Bei einer kompletten oder teilweisen Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Auftraggeber werden durch die UNITED Security e.K. folgende Stornogebühren erhoben:
Vor Beginn des bestätigten Auftragsverhältnisses:
28 bis 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung
- 25% der fälligen Auftragsgesamtsumme zuzüglich Mehrwertsteuer
13 bis 06 Tage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung
- 50% der fälligen Auftragsgesamtsumme zuzüglich Mehrwertsteuer
06 bis 00 Tage vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung
- 100% der fälligen Auftragsgesamtsumme zuzüglich Mehrwertsteuer
Bei kurzfristigen Beauftragungen der UNITED Security e.K. sind bei anschließender Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber unverzüglich und ausnahmslos 100% der fälligen Auftragsgesamtsumme zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
16. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
(1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der UNITED Security e.K. zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft und vorsätzlich gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, der UNITED Security e.K. für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen.
17. Datenschutz / Verschwiegenheitsklausel
(1) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf
a. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers, sowie seine Absichten, Objekte, Planungen und internen Verhältnisse und Verträge;
b. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und Geschäftspartner des Auftraggebers;
c. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, Arbeits- und Rahmenverträge, Zusatzvereinbarungen, sowie sonstige betriebsinterne Geschäftspapiere und Belege. Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, geschützte UNITED Security e.K. Derchinger Str.153 · 86165 Augsburg
personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der bei Vertragsabschluss gültige Sitz der Geschäftsleitung der UNITED Security e.K. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
19. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Stand, 01.01.2023